Häufige Fragen

Zur Online Terminvergabe

Sie können Ihre Termine bei uns bequem online vereinbaren und teilweise auch abhalten. Wir haben uns bewusst für diese moderne und effiziente Art der Terminvergabe entschieden, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Hier sind einige Vorteile und Gründe, warum die Online-Terminvereinbarung für Sie von Nutzen ist:

  • Zeitersparnis: Mit der Online-Terminbuchung können Sie rund um die Uhr Termine vereinbaren, ohne auf unsere Öffnungszeiten achten zu müssen. Das spart Ihnen Zeit und ermöglicht eine flexible Planung.
  • Transparenz: Sie sehen sofort, welche Termine verfügbar sind, und können den für Sie passenden auswählen. Dadurch haben Sie volle Kontrolle über Ihre Termine.
  • Erinnerungsfunktion: Nach der Buchung erhalten Sie automatisch eine Erinnerung per E-Mail oder SMS. So vergessen Sie keinen Termin mehr.
  • Diskretion: Die Online-Terminvereinbarung erfolgt verschlüsselt und vertraulich. Ihre persönlichen Daten sind bei uns sicher.
  • Entlastung des Praxispersonals: Durch die Online-Buchung werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet, da weniger Telefonanrufe für Terminvereinbarungen eingehen. Dadurch können sie sich besser um die Patienten vor Ort kümmern.
  • Akuttermine/Infektsprechstunde: Wir haben eine spezielle Terminkategorie eingeführt. Diese ermöglicht es uns, Sie schnell und ohne lange Wartezeiten bei unerwarteten Akutfällen zu behandeln. Bitte beachten Sie, dass diese Termine nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen und sehr schnell für den jeweiligen Tag ausgebucht sind. 
  • Wir arbeiten problemorientiert: Nennen Sie uns deshalb Ihrer Terminbuchung Ihren Besuchsgrund so detailliert wie möglich. Wir behandeln in der Regel Ihr Hauptanliegen und vereinbaren, sofern nötig, Folgetermine für Folgebehandlungen. 
  • Nur wenn wir Ihren Besuchsgrund kennen, können wir uns auf Sie und Ihr Anliegen richtig vorbereiten, notwendige Zwischenschritte einleiten und Ihren die optimale Versorgung am Besuchstag bieten.
  • Unsere qualifizierten und geschulten Mitarbeiter bereiten den Praxistag bereits Stunden vor der Praxisöffnung vor. Alle gebuchten und geplanten Termine werden koordiniert, damit können wir effizient arbeiten und Ihnen lange Wartezeiten ersparen.
  • In der Regel bekommen Sie 1 Werktag vor dem gebuchten Termin auch eine Terminerinnerung per Mail, wenn wir Ihre E-Mail-Adresse haben. Sollten Sie feststellen, dass Sie den Termin nicht benötigen oder Ihnen dieser zeitlich nicht zusagt, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns.

Zur Videosprechstunde

Eine Videosprechstunde eignet sich insbesondere bei Beratungsanlässen, in welchen eine körperliche Untersuchung nicht zwingend erforderlich ist, wie beispielsweise:  

  • Leichte Erkrankungen: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Menstruationsbeschwerden u.v.m. können wir in einer Videosprechstunde besprechen und Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und E-Rezept ausstellen.
  • Hautausschläge oder Juckreiz: Bei Hautproblemen wie Ausschlägen, Rötungen oder Juckreiz können wir uns per Videoaufnahme einen ersten Eindruck verschaffen und Ihnen ein E-Rezept zukommen lassen.
  • Medikamentenkontrolle: Falls Sie bereits Medikamente einnehmen und eine Kontrolle oder Anpassung notwendig ist, können wir dies in einer Videosprechstunde besprechen und Ihnen ein E-Rezept ausstellen.
  • Nachsorge nach Operationen: Für die Nachsorge nach kleineren Eingriffen oder Operationen können wir den Heilungsverlauf per Video überwachen und Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusenden.
  • Besprechung der Laborbefunde

Die Videosprechstunde erspart Ihnen oft den Besuch vor Ort in den Praxisräumen und bietet Ihnen dennoch eine kompetente ärztliche Betreuung.

Folgerezepte

  • Ein Folgerezept ist eine Verordnung für ein bereits zuvor verordnetes Medikament. Es wird ausgestellt, wenn Sie eine laufende Therapie fortsetzen müssen.
  • Im selben Quartal können Folgerezepte von der Praxis auch ohne Ihr persönliches Erscheinen zur Verfügung gestellt werden.
  • Sie können diese Folgerezepte über Ihre Gesundheitskarte (eGK) oder die E-Rezept-App in der Apotheke einlösen.
  • Das bedeutet, dass das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte in der Praxis nicht verfällt. Es ist weiterhin wichtig, um Ihre Versorgung zu gewährleisten.
  • Ein Rezept ist 28 Tage gültig. Sofern Sie das Rezept nicht innerhalb des genannten Zeitraums einlösen, verfällt das Rezept.

(Telefonische) Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeit

  • Sofern Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)/Krankmeldung benötigen, können Sie uns dies ebenfalls digital über das Kontaktformular oder telefonisch mitteilen. Bitte teilen Sie folgende Informationen dabei mit:
  • Vollständigen Namen
  • Geburtsdatum
  • Symptome/Erkrankung
  • Zeitraum der Krankmeldung (von/bis)

BEACHTEN SIE DIE NACHFOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN UND RECHTLICHEN BEDINGUNGEN:

  • Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nun auch nach telefonischer/digitaler Anamnese erfolgen.
  • Dies gilt für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Ob das im konkreten Fall so ist, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
  • Es liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist.
  • Bedingung ist, dass Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind.
  • Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
  • Die telefonische Krankschreibung stellt die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontaktes nicht in Frage. Standard bleibt die unmittelbar persönliche Untersuchung.
  • In unserer Praxis werden die Bescheinigungen als E-AU ausgestellt, sofern Ihre Krankenkasse dies unterstützt. (Alle gesetzlichen KK i.d.R). Sprich: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital an die Krankenversicherung übermittelt und es erfolgt kein Ausdruck. Dafür ist es notwendig, dass Ihre Versichertenkarte vorliegt/nachgereicht wird.
  • Bei Privatpatienten bzw. Patienten der Heilfürsorge werde die AUs weiterhin ausgedruckt, da eine digitale Übermittlung bislang nicht unterstützt wird von den Kassen.
  • Sofern Sie trotz digitaler AU einen Nachweis wünschen, können wir Ihnen diese gerne verschlüsselt per E-Mail zur Verfügung stellen. Wenn Sie einen Ausdruck wünschen, erhalten Sie diesen nur auf ausdrücklichen Wunsch in unserer Praxis vor Ort.
  • Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle der Erkrankung spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorzulegen. Dies gilt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nur, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert.
  • Die rückwirkende Ausstellung einer AU kann somit maximal 3 Tage (inkl. Wochenende) von uns zurückdatiert werden.
  • Bei Folge-AUs benötigen Sie einen lückenlosen Nachweis. Im Zweifel wird die Rückdatierung von den Kassen/Arbeitgebern nicht akzeptiert und Sie erleiden finanzielle Verluste. Achten Sie demnach darauf, dass Sie die AU am Tage des Ablaufs bzw. spätestens am Folgetag durch uns verlängern lassen. Diese Überwachung obliegt Ihnen und liegt nicht in unserer Verantwortung.

Wahrnehmung der Termine – Ausfallhonorar – Maskenpflicht

  • Wir arbeiten problemorientiert: Nennen Sie uns deshalb Ihren Besuchsgrund so detailliert wie möglich. Wir behandeln in der Regel Ihr Hauptanliegen und vereinbaren, sofern nötig, Folgetermine für Folgebehandlungen.
  • In der Regel bekommen Sie 1 Werktag vor dem gebuchten Termin auch eine Terminerinnerung per Mail, wenn wir Ihre E-Mail-Adresse haben. Sollten Sie feststellen, dass Sie den Termin nicht benötigen oder Ihnen dieser zeitlich nicht zusagt, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns.
  • Bitte denken Sie daran, Termine rechtzeitig abzusagen, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können. Geben Sie uns die Möglichkeit, neu zu vergeben und anderen Patienten damit die Chance, schneller an einen Arzttermin zu kommen. 
  • Kurzfristig abgesagte oder gar nicht abgesagte Termine führen in der Regel für uns zu einem wirtschaftlichen Schaden!
  • Ein Ausfallhonorar kann unter bestimmten Voraussetzungen fällig werden, etwa wenn Sie ohne rechtzeitige Terminabsage nicht in der Arztpraxis erscheinen und sich die Terminlücke nicht kurzfristig durch einen Ersatz schließen lässt. Vorallem bei zeitaufwändigen Behandlungsterminen, die langfristig geplant sind, kann dies der Fall sein. 
  • Achten Sie bitte darauf, Ihre Termine pünktlich wahrzunehmen, rechtzeitig zu verschieben oder abzusagen, um uns und Ihnen wirtschaftliche Nachteile zu ersparen.
  • Bitte tragen Sie bei Husten, Schnupfen, Halsschmerzen und jeglicher Art von Erkältungssymptomen einen Mundschutz, bevor Sie die Praxis betreten. Wir können unseren Patienten nur dann helfen, wenn wir selbst arbeitsfähig sind und bleiben. 
  • Denken Sie bitte auch daran, dass Corona-Infektionen nach wie vor möglich sind! Testen Sie sich Zuhause nach Möglichkeit, dies dient auch dem Schutz Ihrer Familienangehörigen und tragen Sie FFP2 Masken im Falle einer festgestellten Infektion. 
  • Leider mussten wir feststellen, dass das Tragen eines Mundschutzes nicht immer selbstverständlich ist obwohl jeder von uns in der Pflicht steht, sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen, so wie wir uns und unsere Mitarbeiter schützen müssen. 
  • In unserer Praxis stehen notfalls Masken für den Schutz bereit, wir sehen uns jedoch zwischenzeitlich gezwungen, diese nur noch gegen Entgelt auszugeben.

24 Stunden für Sie telefonisch erreichbar: Lena – unsere digitale Mitarbeiterin und eine willkommene Unterstützung

  • Wenn Sie unsere Praxis anrufen, sprechen Sie ausschließlich mit unserer digitalen Assistentin Lena.
  • Nennen Sie Lena bitte kurz den Grund Ihres Anrufs. Sagen Sie zum Beispiel Termin, Rezept oder Krankmeldung.
  • Bitte sprechen Sie deutlich und mit Pausen, damit Lena die Zeit hat, Sie richtig zu verstehen und Ihr Anliegen zuzuordnen.
  • Sie können jeglichen Grund, der Ihr Anliegen betrifft einfach nennen oder „sonstiges“ sagen und anschließend Ihre Anliegen detailliert beschreiben.
  • Die digitale Assistentin übermittelt uns Ihre Anfrage als Nachricht, sodass wir diese lesen, notfalls abhören und Sie zurückrufen oder per SMS informieren können.
  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anliegen nur bearbeiten können, wenn Sie mit sichtbarer Rufnummer anrufen oder zumindest eine Rufnummer und eine Nachricht in der Ansage hinterlassen.
  • Sie können sich darauf verlassen, dass alle Anrufer, die eine Nachricht hinterlassen haben und die Rufnummer bekannt ist, innerhalb 2 Stunden, spätestens jedoch am gleichen Tag von uns kontaktiert werden, sofern Sie innerhalb der Sprechzeiten anrufen.
  • Sofern Sie außerhalb unserer Sprech- und Öffnungszeiten anrufen, melden wir uns bei Ihnen am nächsten Werktag.
  • Die digitale Mitarbeiterin entlastet uns und hilft uns dabei, dem hohen Telefonaufkommen gerecht zu werden.
  • Dadurch können wir Ihre Anfragen gezielt priorisieren und schnellstmöglich für Sie da sein.
  • Ein einziger Anruf genügt, um Ihr Anliegen sicher an unseren digitalen Mitarbeiter abzugeben.
  • So müssen Sie nie wieder am Telefon warten oder mehrfach anrufen.
  • Alternativ können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an info@meinlandarzt.online mitteilen.